Das Führungszeugnis – ein Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sie haben den Ausdruck „Führungszeugnis“ bestimmt schon mal gehört. Es ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister darüber, ob eine Person schon mal wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde. Sämtliche Straftaten einer Person werden beim Bundesamt für Justiz gesammelt und aufgelistet. Oftmals wird dieses Zeugnis von Arbeitgebern verlangt, wenn es um einen neuen Job geht und ein neuer Arbeitgeber sich nicht nur auf das mündliche Wort des zukünftigen Arbeitnehmers verlassen kann und darf. Es werden hier nur die schweren Verurteilungen aufgelistet und nicht etwa ein kleiner Ladendiebstahl, den Sie vielleicht mal mit 15 Jahren begangen haben. Es gibt Verjährungsfristen für den Zeitraum, wie lange ein Eintrag im Zeugnis eingetragen bleibt.

Es wird zwischen dem privaten und dem erweiterten Führungszeugnis unterschieden.
Das Private können Sie, sobald Sie 14 Jahre alt sind, beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes, gegen eine kleine Gebühr beantragen. Sie bekommen dieses dann per Post nach Hause geschickt. Bewährungsstrafen unter 2 Jahren werden hier ausgeklammert.
Das Erweiterte wird oft verlangt, wenn es um einen zukünftigen Job mit Kindern oder Jugendlichen geht, denn hier werden z. B. auch Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen festgehalten. Es kann auch verlangt werden, wenn der zukünftige Job im Bereich einer Pflegeeinrichtung für Senioren oder Behinderte ist.
Können Sie es auch online beantragen?
Sie können dieses Zeugnis auch online beantragen. Dies machen Sie direkt über die Seite des Bundesamtes für Justiz, jedoch benötigen Sie dafür einen neuen elektronischen Personalausweis und ein Kartenlesegerät. Es ist nicht möglich per E-Mail oder per Telefon Auskünfte einzuholen, da hier der Datenschutz im Vordergrund steht. Innerhalb von 1 – 2 Wochen erhalten Sie das Zeugnis dann per Post nach Hause. Eine Regelung zur Gültigkeit gibt es nicht, meist wird jedoch ein Höchstausstellungsdatum von 3 Monaten zurück erwartet.